FAQs
In welchen Ländern kann ich ein gefördertes Praktikum machen?
Grundsätzlich sind berufsbezogene Praktika in allen Ländern der Europäischen Union sowie in den sogenannten assoziierten Ländern (Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen und Türkei) möglich und können über das ERASMUS+ Stipendium gefördert werden.
Auslandsaufenthalte ins außereuropäische Ausland sind leider nicht förderfähig.
Wann finden die Auslandsaufenthalte statt?
Die Auslandsaufenthalte finden ganzjährig während oder nach der beruflichen Ausbildung statt. Es wird empfohlen ca. 1/2 Jahr vor der geplanten Ausreise mit den Vorbereitungen zu beginnen und die Bewerbung an Bildung im Ausland zu schicken.
Wer einen Auslandsaufenthalt nach Abschluss der Berufsausbildung plant, sollte sich frühzeitig darum kümmern. Denn ein über ERASMUS+ geförderter Auslandsaufenthalt ist nur bis zu einem Jahr nach Abschluss der Berufsausbildung möglich.
Wann kann ich mich bewerben? Gibt es Bewerbungsfristen?
Feste Bewerbungsfristen gibt es nicht. Du solltest dich ca. 4 Monate vor deiner geplanten Ausreise bei Bildung im Ausland für ein Stipendium bewerben.
Wie lange dauert ein solcher Auslandsaufenthalt?
Die Dauer eines berufsbezogenen Aufenthaltes liegt zwischen 2 Wochen und einem Jahr.
Was bringt mir der Auslandsaufenthalt?
Durch den Auslandsaufenthalt profitierst du in vielen Bereichen:
- Berufserfahrung im Ausland
- Verbesserte Sprachkenntnisse
- Kontakte zu Unternehmen und Menschen aus anderen Ländern
- Interkulturelle Erfahrung
- Selbstständigkeit und Selbstsicherheit
- Zertifikat EUROPASS-Mobilität
- Motivation, Spaß und jede Menge Erfahrung
Muss mein Ausbildungsbetrieb dem Auslandsaufenthalt zustimmen?
Ja! Der Aufenthalt wird als Teil der Ausbildung gewertet und sollte vom Betrieb auch anerkannt werden. Das heißt, dass der Arbeitgeber (oder die Berufsschule) für die Zeit des Auslandsaufenthaltes freistellt. Wichtig ist diese Freistellung auch für die Unfallversicherung am Arbeitsplatz im Ausland (siehe weiter unten „Welche Versicherungen brauche ich?„)
Natürlich sollte der geplante Auslandsaufenthalt nicht zum Streitpunkt zwischen deinem Betrieb und dir werden. Vor dem Gespräch mit deinem Arbeitgeber solltest du dir daher überlegen, welche Vorteile dein Betrieb davon hat, dich für einige Wochen ins Ausland zu schicken. Denn nicht zuletzt sind die Kompetenzen, die du im Ausland hinzugewinnst, auch ein Gewinn für deinen Betrieb.
Eine Kurzübersicht über die Vorteile und den Ablauf eines geförderten Auslandsaufenthaltes als Hilfe für ein solches Gespräch kannst du hier herunterladen.
Wie viel kostet ein Praktikumsaufenthalt im Ausland?
Die Kosten für den Aufenthalt unterscheide sich sehr stark – je nach Zielland, individuellem Lebensstil und den von dir in Anspruch genommenen Leistungen vor Ort.
Der Zuschuss über das ERASMUS+ Stipendium ist je nach Zielland unterschiedich, da er die jeweiligen Lebenshaltungskosten und die Entfernung vom Heimatort berücksichtigt.
Abhängig von Zielort und Lebensstil sollte also mit ca. 150€ bis 400€ pro Monat gerechnet werden, die zur Finanzierung von Verpflegung und Freizeit zurückgelegt werden sollten!
Detaillierter Informationen zu der Förderung erhältst du im persönlichen Gespräch.
Welche Kosten werden über das ERASMUS+ Stipendium übernommen?
ERASMUS+ finanziert einen Zuschuss zu den Aufenthaltskosten im Ausland und zu den Reisekosten. Da beide Summen pauschal berechnet werden – anhängig von der Dauer des Aufenthaltes und der Wahl des Ziellandes – können hier keine konkreten Zahlen genannt werden. Wie hoch die Förderung für den geplanten Auslandsaufenthalt genau sein kann, erfährst du in einem persönlichen Gespräch mit Bildung im Ausland.
Was passiert im Ausland?
Kern des Auslandsaufenthaltes ist das berufsbezogene Praktikum in einem Unternehmen vor Ort. Wenn der Auslandsaufenthalt mithilfe einer Partnereinrichtung geplant wird, kümmert sich diese um eine Unterkunft, organisiert bei Bedarf einen Sprachkurs und kümmert sich um einen passenden Praktikumsplatz. Gerade in den ersten Tagen, aber auch später während des Aufenthaltes, steht die Partnerorganisation den Teilnehmenden zur Seite und kann bei Bedarf unterstützen. Weiterhin werden oft Treffen mit anderen internationalen Praktikanten und Ausflüge in das Umland organisiert.
Was machen die Partnereinrichtungen und brauche ich die?
Bildung im Ausland verfügt über ein großes Netzwerk an Bildungsinstitutionen – so genannten Partnereinrichtungen – in ganz Europa. Diese können bei der Organisation von Unterkunft, Praktikum und Sprachkurs behilflich sein und stehen dir als Ansprechpartner vor Ort in schwierigen Situationen zur Verfügung.
Der Schwerpunkt der Kooperationen liegt dabei auf den Ländern Vereinigtes Königreich, Irland, Frankreich, Spanien, Malta und Polen.
Es sind aber auch selbstorganisierte Auslandsaufenthalt ohne diese Partnereinrichtungen möglich. Diese Variante empfiehlt sich für Teilnehmende, die bereits Kontakte vor Ort haben, über gute Sprachkenntnisse verfügen und erste Auslandserfahrung mitbringen.
Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich?
Kenntnisse der Sprache des Ziellandes sind natürlich immer hilfreich, allerdings nicht Voraussetzung. Grundkenntnisse in Englisch sind allerdings erforderlich, weiterhin sollte eine gewisse Offenheit zum Erlernen einer neuen Sprache mitgebracht werden.
Wer organisiert die An- und Abreise?
Die An- und Abreise wird von den Teilnehmern selbst organisiert. So ist sichergestellt, dass alle Wünsche (Abflugort, Uhrzeit, bevorzugte Reiseart) berücksichtigt sind. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass die Reisekosten in voller Höhe vorgestreckt werden müssen und ggf. erst zusammen mit dem Stipendium im Ausland ausgezahlt werden.
Die genauen Reisedaten sollten eng mit Bildung im Ausland abgestimmt werden, um sicher zu gehen, dass das die genauen Ankunftsdaten auch mit dem Partner am Zielort abgestimmt sind und die Abholung bzw. die Unterkunft vor Ort gewährleistet ist!
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle Auszubildende, BerufsschülerInnen und AbsolventInnen, die sich zur Zeit in einer Ausbildung in Bremen oder dem Bremer Umland befinden und an einer der beruflichen Schulen Bremens angemeldet sind. Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen findest du hier.
Von dem Stipendium profitieren können übrigens auch Lehrende an beruflichen Schulen sowie Ausbilder und Fachkräfte der beruflichen Bildung in Unternehmen. Mehr zu diesem Angeboten gibt es hier.
Welche Versicherungen brauche ich?
Für den Auslandsaufenthalt verpflichtende Versicherungen sind:
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Auslandskrankenversicherung
- Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz sowie private Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung am Arbeitsplatz
Detaillierte Informationen zu allen Versicherungen findest du hier oder in diesen Informationen zu Versicherungen im Ausland der deutschen Nationalagentur.